Die Cannizin Pharma GmbH ist auf betäubungsmittelpflichtige Arzneimittel aus Bestandteilen der Hanfpflanze spezialisiert. Da medizinisches Cannabis der Anlage III der Betäubungsmittelgesetzgebung (BtMG) zugeordnet wird, ist es uns nicht gestattet, Produktinformationen zu veröffentlichen oder werblich tätig zu werden.
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